Umsatzsteuer -> Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten nicht umsatzsteuerfrei

erstellt am 03.05.2011 von Harald Miltz

Der Bundesfinanzhof hat mit Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass die Umsätze aus Geldspielautomaten eines gewerblichen Betreibers nicht umsatzsteuerfrei sind und die gesetzlichen Vorschriften weder gegen Recht der Europäischen Union noch gegen das Grundgesetz verstoßen.
Damit dürfte das Thema Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus Geldspielautomaten abgeschlossen sein.


Quelle: BFH-Urteil vom 10.11.2010, XI R 79/07, DStR 2011, S. 70 und DB 2011, S. 95, EuGH-Urteil vom 10.6.2010, C-58/09