Umsatzsteuer | Begriffsbestimmung “Umsatzsteuer“ oder “Mehrwertsteuer“. Was ist richtig?

erstellt am 20.01.2013 von Harald Miltz

Sicherlich sind die Begriffe “Umsatzsteuer“ und “Mehrwertsteuer“ in Prinzip dasselbe. Das Umsatzsteuergesetz kennt genau genommen aber nur den Begriff der Umsatzsteuer. Der “Mehrwert“ ist in der Wertschöpfungskette des Unternehmens dagegen die Bemessungsgrundlage für die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer. Damit wird letztlich nur der im Unternehmen erwirtschaftete Mehrwert besteuert.
Der Gesetzgeber hat die Formvorschriften für Rechnungen in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Fraglich ist daher, ob eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, wenn statt des Begriffs “Umsatzsteuer“ die ebenfalls geläufige Bezeichnung “Mehrwertsteuer“ verwendet wird. Die Folge einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung ist die Versagung des Vorsteuerabzugs.

Die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer regelt § 14 UStG. Dort lautet die korrekte Bezeichnung unzweifelhaft Umsatzsteuer. Auch wenn die Finanzbehörden die Verwendung dieser unterschiedlichen Begrifflichkeit dulden könnten, so währe doch zu empfehlen, den gesetzlichen Begriff der “Umsatzsteuer“ zu verwenden.

Damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite und geben sich zudem als Steuerspezialist zu erkennen.

Im Übrigen wird in unseren europäischen Nachbarländern (z.B. England, Frankreich, Spanien usw.) die Umsatzsteuer durchweg längst als Mehrwertsteuer bezeichnet. Es ist daher davon auszugehen, dass die Einführung des einheitlichen Begriffs Mehrwertsteuer künftig im Rahmen der europäischen Harmonisierung auch in Deutschland verwendet wird.