Steuersparmodelle 2005/2006

erstellt am 28.10.2005 von Harald Miltz

Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU laufen auf vollen Touren. Die Presse berichtet täglich über neue Diskussionsfelder und einzelne Politiker geben ihre persönliche Meinung gerne öffentlich in der Wirtschaftspresse bekannt.
Die (alte) Bundesregierung hat bereits im Frühjahr 2005 versucht, Steuersenkungen durch sog. Steuersparfonds zu verhindern. Der bereits vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet die Neueinführung des § 15b EStG.

Danach sind Verluste im Zusammenhang mit einem Steuersparmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten auszugleichen. Sie sind lediglich mit Einkünften aus dieser Einkunftsquelle in Folgejahren zu verrechnen.

Der Gesetzesentwurf sieht ferner vor, dass die Verlustbeschränkung i.S.d. neuen § 15b EStG auf Steuerstundungsmodelle anzuwenden ist, denen der Steuerpflichtige nach dem 4. Mai 2005 beigetreten ist.

Bislang ist der Gesetzesentwurf nicht verabschiedet und es ist fraglich, wie sich die (neue) Bundesregierung diesbezüglich verhalten wird.

Fazit:
Wollen Sie noch für 2005 eine Steuersenkung durch die Zeichnung eines Steuersparfonds erreichen, so fragen Sie uns nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Einigkeit besteht jedoch zwischen Union und SPD darüber, die Gründung von Steuersparfonds - Film-, Medien- oder Windkraftfonds - ab Jahresbeginn 2006 zu verhindern. Dadurch wird der Staat rund 3 Mrd. Euro mehr pro Jahr einnehmen.