Steuerrisiken bei Betriebsübernahme

erstellt am 26.08.2007 von Harald Miltz

Beim Kauf eines Unternehmens drohen einige Steuerrisiken, denen sich die Übernehmer meist nicht bewusst sein dürften. Gerade Existenzgründer wählen für den Weg in die berufliche Selbständigkeit oftmals den Kauf eines bereits bestehenden Unternehmens.

Risiken stecken vor allem in den erworbenen Anlagegegenständen. Die Finanzverwaltung überprüft bei beweglichen Gegenständen z.B. Maschinen, Pkws innerhalb der ersten fünf Jahre, ob sich die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geändert haben. Bei Grundstücken beträgt der Überwachungszeitraum sogar zehn Jahre.



Ändert sich die Verwendung bzw. Nutzung dieser Wirtschaftsgüter im nachhinein, indem die Wirtschaftsgüter umsatzsteuerfrei veräußert oder vermietet werden, würde diese Änderung der Verhältnisse innerhalb des vorgenannten Überwachungszeitraums zu einer Korrektur der ursprünglich abziehbaren Vorsteuer führen (§ 15a Abs. 10 Umsatzsteuergesetz).



Der Käufer müsste dann den zu ändernde Vorsteuerbetrag, der eigentlich dem Veräußerer zuzurechnen ist, an das Finanzamt zahlen.