Steuerrecht -> Unerlaubte private PKW-Nutzung durch GmbH-Gesellschafter

erstellt am 14.05.2008 von Harald Miltz

Eine pauschale Besteuerung des Dienstwagens eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nach der 1 %-Methode ist nicht zulässig, wenn dem Gesellschafter-Geschäftsführer die Nutzung untersagt ist, er das Fahrzeug aber dennoch privat nutzt.

Grundsätzlich wird die Dienstwagennutzung mit 1 % des Listenpreises des Fahrzeuges versteuert, auch wenn dem Arbeitnehmer die private Nutzung vertraglich untersagt ist. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird dies anders geregelt entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Im Falle eines Nutzungsverbots ist die Besteuerung nach der 1 %-Regelung unzulässig, falls der Gesellschafter-Geschäftsführer den Dienstwagen dennoch privat nutzt. <?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />



Die Betriebsaufwendungen sind als steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren. Der Dienstwagen stellt für den Gesellschafter-Geschäftsführer keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinkünfte dar. Der Vorteil ist mit dem tatsächlichen Verkehrswert zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten.


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Quelle:

BFH-Urteil vom 23. Januar 2008; AZ: I R 8/06