Steuerrecht | Steuerklassenwahl bei Ehegatten

erstellt am 22.01.2012 von Harald Miltz

Berufstätige Ehepartner sollten prüfen, welche steuerliche Veranlagung für sie im nächsten Jahr günstiger ist. Die Frist für eine Änderung der Steuerklassen-Kombination läuft am 30. November aus.
Berufstätige Ehepartner können steuerlich die Zusammenveranlagung wählen. Sie haben dann die Wahl zwischen zwei Steuerklassen-Kombinationen. Verdienen sie beide etwa gleich viel, lohnt sich die Steuerklassen-Kombination IV/IV. Ist der Einkommensunterschied besonders hoch, ist oft die Kombination III/V günstiger. Der Besserverdienende wird dann nach der günstigeren Steuerklasse III besteuert. Die Steuerklasse kann grundsätzlich nur einmal im Jahr gewechselt werden. Der Stichtag ist in jedem Jahr der 30. November.