Steuerrecht -> Prüfungsfeld der Rentenbezügen durch die Finanzverwaltung NRW geht in die zweite Phase

erstellt am 15.09.2011 von Harald Miltz

Bereits seit Anfang 2010 stehen den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen Rentenbezugsmitteilungen zur Verfügung. Dabei wurden die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger zunächst mit den vorliegenden Steuererklärungen der Jahre 2005 bis 2009 von ca. 1 Mio. Rentnern verglichen. In den Folgejahren kontrollieren die Finanzämter die Rentenbezüge dann bei den laufenden Veranlagungen.
Ab September 2011 beginnt die Finanzverwaltung in NRW nunmehr mit der Überprüfung der Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Wenn die Auswertung der Rentenbezugsmitteilung ergibt, dass ggf. Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Davon ist i.d.R. auszugehen, wenn keine zusätzlichen Einkünfte, z.B. Vermietung und Verpachtung, erzielt werden. Für die überwiegende Mehrheit der Rentner ergeben sich daher keine Auswirkungen.