Steuerrecht -> Nachweis von Bewirtungsaufwendungen
erstellt am 01.01.2011 von Harald Miltz
Der Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen steht nicht entgegen, dass die eingereichten Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen nachgewiesen ist. Quelle: FG Düsseldorf, Urteil vom 7.12.2009, Az 11 K 1093/07