Steuerrecht -> Keine 1 %-Regelung bei ungeeignetem Dienstwagen

erstellt am 13.02.2009 von Harald Miltz

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit typischerweise nur für den beruflichen Einsatz geeignet sind, unterfallen nicht der 1 %- Regelung. Nimmt das Finanzamt an, dass solch ein Fahrzeug für Privatfahrten genutzt wird, so hat es dies zu beweisen.

Das Fahrzeug, das dem Urteil des Bundesfinanzhofs zugrunde lag, war ein zweisitziger Kastenwagen, dessen fensterloser Aufbau mit Materialschränken und -fächern sowie Werkzeug ausgestattet und von außen mit einer auffälligen Beschriftung versehen war. Nach Ansicht des Gerichts macht das äußere Erscheinungsbild deutlich, dass das Fahrzeug für private Zwecke nicht geeignet ist.



Quelle:


Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Dezember 2008, VI R 34/07