Steuerrecht -> Kein Halbabzugsverbot bei bestimmten Aufgabenverlusten nach § 17 EStG

erstellt am 27.07.2010 von Harald Miltz


Der BFH hat mit Urteil vom 25.6.2009 (IX R 42/08) entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Halbeinkünfteverfahren (ab 2008 Teileinkünfteverfahren) nicht anzuwenden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn aus einer Beteiligung bis zur Veräußerung der Anteile oder Auflösung der Gesellschaft keine Einnahmen zugeflossen sind. Diese Entscheidung wurde von der Finanzverwaltung mit einem Nichtanwendungserlass belegt.

Quelle: BMF-Schreiben vom 15.2.2010, BStBl 2010 I, S. 181