Steuerrecht -> Kein Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlusten nach § 17 EStG

erstellt am 27.07.2010 von Harald Miltz


Das BMF hat mit einem Nichtanwendungserlass vom 15.2.2010 (BStBl 2010 I S. 181) auf ein Urteil zum Halbeinkünfteverfahren des BFH (Urt. v. 25.6.2009, IX R 42/08) reagiert.

Zu dieser Problematik gibt es nunmehr einen Beschluss über die Aussetzung der Vollziehung im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Danach bestätigt der BFH seine Rechtsprechung und weist darauf hin, dass die Frage nicht mehr klärungsbedürftig sei. Dieser Beschluss kann als deutliche Reaktion des BFH auf den Nichtanwendungserlass gewertet werden.

Quelle: BFH, Beschl. v. 18.3.2010, IX B 227/09, BFH/NV 2010, S. 1022,