Steuerrecht | Identifikationsnummer ist verfassungskonform

erstellt am 08.02.2012 von Harald Miltz

Der Bundesfinanzhof hat mit ausführlicher Begründung entschieden, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar sei.
Klargestellt wird in der vorliegenden Entscheidung außerdem, dass der Steuerpflichtige die Löschung der Identifikationsnummer im Wege der Feststellungsklage gem. § 41 Abs. 1 AO geltend machen kann.

Quelle: BFH v. Urt. 18.01.2012, Az II R 49/10