Steuerrecht | Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind gleichmäßig zu verteilen

erstellt am 24.03.2012 von Harald Miltz

Der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 22.11.2011, VIII R 11/09, DB 2012, S. 29) hat entschieden, dass die seit 1934 bestehende Regelung, Einkommensteuer-Vorauszahlungen in vier gleichen Teilbeträgen festzusetzen, nicht verfassungswidrig ist.
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der eine andere Verteilung verlangte, weil er in der ersten Jahreshälfte nur rd. 30 % seines Gewinns erzielte. Das Gericht stellte klar, dass die Vorauszahlungen nicht für ein bestimmtes Quartal zu leisten sind. Vielmehr handelt es sich jeweils um einen Bruchteil des Jahressolls.