Steuerrecht -> EDV-Consulting als freier Beruf

erstellt am 10.09.2010 von Harald Miltz


Ein Autodidakt, der über Kenntnis und Fähigkeit verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Dipl.-Informatikers entsprechen, kann einen ingenieurähnlichen und damit einen freien Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausüben. Dies gilt sowohl, wenn er als Leiter eines IT-Projekts tätig ist, als auch wenn er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut.


Quelle:

BFH-Urteil vom 22. September 2009, VIII R 63/06 (DStRE 2010, S. 222)