Steuerrecht -> E-Bilanz | Einführung erneut verschoben

erstellt am 18.09.2011 von Harald Miltz

Am 16.8.2011 fand die Anhörung zur Pilotphase der E-Bilanz statt. Hierbei gab die Finanzverwaltung bekannt, dass die erstmalige elektronische Übermittlung für das Wirtschaftsjahr 2013 also de facto im Jahr 2014 zu erfolgen hat. Denn die Nichtbeanstandungsregelung im endgültigen Anwendungsschreiben wird klar stellen, dass die Abgabe einer Papierbilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 im Wirtschaftsjahr 2013 nicht bemängelt wird. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Pilotphase beschloss das BMF des Weiteren die Taxonomie um 32 Auffangpositionen, die auf circa fünf Jahre befristet sind, zu erweitern. Eine Facharbeitsgemeinschaft soll zumindest einmal im Jahr über die Inhalte der Taxonomie diskutieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die Veröffentlichung des endgültigen Anwendungsschreibens zu § 5b EStG wurde für Ende September vorgesehen.

Quelle: DStV online