Steuerrecht -> Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführer

erstellt am 31.07.2010 von Harald Miltz

Die OFD Karlsruhe hat mit Schreiben vom 3. April 2009, gerichtet an die Steuerberaterkammer Stuttgart, zur Frage der Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführer Stellung genommen. Nachdem eine Gehaltstabelle für das Jahr 2001 seinerzeit in der Fachliteratur veröffentlicht wurde (vgl. z.B. DStR 2001, S. 792) wurden die zwischenzeitlich veralteten Zahlen nunmehr überarbeitet und in einer neuen Gehaltstabelle 2009 dargestellt.
In der Praxis hat sich diese Tabelle bewährt. Sie biete einen Orientierungsmaßstab sowohl für die Finanzämter als auch für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und trägt damit zur Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren von Körperschaften bei. Dies gilt unabhängig davon, dass zur Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge in streitigen Einzelfällen die Heranziehung einer ausführlicheren Gehaltsstrukturuntersuchung erforderlich sein kann.

Die Tabelle 2009 ist gegliedert nach Branchengruppen und Größenklassen (Umsatz/Mitarbeiter) der Gesellschaften.

Beispiel: Bei einer Umsatzgröße zwischen 2.500.000 € und 5.000.000 € und einer Mitarbeiterzahl zwischen 20 und 50, wird in der Branche Einzelhandel von angemessenen Geschäftsführerbezügen in der Bandbreite von 131.000 € bis 176.000 € auszugehen sein.

Quelle: OFD Karlsruhe, Schreiben vom 3.4.2009, S 274.2/84 – St 221