Richtige Steuerklassenwahl!

erstellt am 19.10.2009 von Harald Miltz

Beziehen beide Ehepartner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, so können mit der Wahl der richtigen Steuerklassen Steuern gespart werden. Als Faustregel gilt, dass die Steuerklassen-Kombination III/V günstiger ist, wenn der Ehegatte mit dem geringeren Bruttogehalt mindestens ein Drittel weniger verdient als der Ehegatte mit dem höheren Bruttogehalt.
Ab 2010 können Ehepaare statt der Steuerklassen III/V oder IV/IV zusätzlich das sog. Faktorverfahren beim Finanzamt beantragen. Das Faktorverfahren führt zu einem gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug. Bei diesem Verfahren wird zur Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer für beide Ehegatten die Steuerklasse IV angewandt. Die bisherigen Steuerklassen bleiben allerdings bestehen.

Der Faktor wird aus dem Verhältnis der voraussichtlichen Jahreseinkommen beider Partner zur Lohnsteuer jedes Ehegatten ermittelt. Die Gesamtlohnsteuer wird mit dem Wert X bezeichnet. Der Wert Y wird vom Finanzamt berechnet. Aus dem Verhältnis Y/X ergibt sich der Faktor, der stets kleiner als eins ist und vom Finanzamt neben der Lohnsteuerklasse auf die Lohnsteuerkarte eingetragen wird.

Der Arbeitgeber wendet auf den Arbeitslohn die Steuerklasse sowie den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Faktor an. Daraus ergibt sich die voraussichtliche Einkommensteuer.

Wird das Faktorverfahren gewählt, sind die Ehegatten verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Auch die Eintragung von entsprechenden Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte ist dann nicht mehr möglich.

Fazit:

Eine generelle Aussage über die Vorteile der einzelnen Steuerklassen lässt sich nicht treffen. Diesbezüglich bedarf es einer individuellen Beratung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei.