Rentner stehen unter Steuerkontrolle

erstellt am 19.05.2006 von Harald Miltz

Das Alterseinkünftegesetz hat für Rentner nicht nur weitreichende steuerliche Konsequenzen, sie werden auch durch das neue Kontrollmitteilungsverfahren verunsichert.

Die Versicherungsträger müssen sog. Rentenbezugsmitteilungen an die neu errichtete Zentral Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) senden. Diese Mitteilungen ermöglichen es der Finanzverwaltung nunmehr, die Fälle zu identifizieren, bei denen von einer Steuerpflicht auszugehen ist. Die Finanzverwaltung wird den dabei ermittelten Personenkreis der Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.



Das Kontrollmitteilungsverfahren (BMF-Schreiben vom 24.02.2005) ist genauestens geregelt und wird über eine Identifikationsnummer – diese ersetzt die bisherige Steuernummer - gesteuert. Eine zeitnahe und lückenlose Information der Finanzämter über steuerlich noch nicht erfasste Rentner ist damit gewährleistet.



Sämtliche Einkünfte der Rentner, insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung, stehen damit ebenfalls im steuerlichen Fokus der Finanzverwaltung.



Auch wenn mit der vollständigen praktischen Umsetzung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens erst frühestens 2008 zu rechnen ist, ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zukunft immer mehr Rentner zur Offenlegung ihrer Einkünfte aufgefordert werden. Gemeldet werden dann allerdings auch die Daten für die zurückliegenden Jahre ab 2005.



Fazit: Die persönliche Verunsicherung der Rentner ist in der Praxis täglich festzustellen. Eine Lösung kann nur eine frühzeitig steuerliche Beratung bringen.