Rentner im Fokus der Finanzverwaltung!

erstellt am 19.10.2009 von Harald Miltz

Viele Rentner werden derzeit durch die Presse verunsichert und wissen nicht, wann die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht. Die Finanzverwaltung prüft zurzeit verstärkt die Rentner, ob diese ihre Einkünfte versteuern. Hintergrund für die Überprüfung der Rentner ist die schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten, die bis ins Jahr 2005 zurückreicht.
Grundsätzlich entsteht die Steuerpflicht bei Alleinstehenden, die bis 2005 oder früher in Rente gegangen sind, bei Einkünften von mehr als 19.000 Euro pro Jahr.

Fazit:

Eine generelle Aussage über die steuerlichen Auswirkungen der vereinnahmten Renten lässt sich nicht treffen. Diesbezüglich bedarf es einer individuellen Beratung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei.