Private Kfz-Nutzung - Navigationsanlage

erstellt am 12.01.2005 von Harald Miltz


Navigationsanlage gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der privaten Kfz-Nutzung


Der private Nutzungsanteil eines Kfz beträgt monatlich 1 % des Bruttolistenpreises zzgl. der Sonderausstattung. Ein Navigationssystem gehört nicht zur Sonderausstattung und ist daher nicht in den Bruttolistenpreis einzubeziehen.


FG Düsseldorf, Urt. v. 4.6.2004, 18 K 879/03 E (n.v.), Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 37/04