Private Berufsunfähigkeitsrente: Höhe des Ertragsanteils

erstellt am 04.06.2005 von Harald Miltz


Bei lebenslänglichen Leibrenten (z. B. Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung) ergab sich die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils aus dem Rentenbeginn und dem vollendeten Lebensjahr. Bei Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (abgekürzte Leibrente), richtet sich der Ertragsanteil nach der zeitlichen Begrenzung, also der Laufzeit der Rente.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />



Eine Berufsunfähigkeitsrente, bei der die Versicherungsgesellschaft in bestimmten Zeitabständen das Recht hat, die Rente auf Grund des aktuellen Gesundheitszustands des Rentenberechtigten anzupassen oder einzustellen, ist nicht als eine Mehrzahl hintereinander geschalteter Zeitrenten anzusehen.
Das Finanzgericht Baden Württemberg (FG Baden Württemberg, Urt. v. 26.3.2004, 11 K 268/99, (Revision eingelegt, Az. BFH: X R 17/04), EFG 2005, S. 205) entschied, dass der Ertragsanteil nach der gesamten vertraglichen Laufzeit zu bestimmen ist. Der Bundesfinanzhof muss nun abschließend entscheiden.

Hinweis: Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Rentenbesteuerung ab 2005 neu geregelt. Maßgeblich bei Renten aus der Basisversorgung (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung) ist nicht mehr das Alter bei Rentenbeginn, sondern das Jahr des Rentenbeginns. Bei den so genannten „Bestandsrentnern” und bei Rentenbeginn im Jahr 2005 beträgt der Ertragsanteil 50 % Für jeden neu hinzukommenden „Rentenjahrgang” erhöht sich der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %, ab dem Jahr 2021 bis zum Jahr 2040 um 1 % bis auf 100 %. Renteneinkünfte, die nicht der Basisversorgung zuzurechnen sind, werden nach wie vor mit einem Ertragsanteil besteuert. Hierzu gehören z. B. Renten aus bereits bestehenden privaten Rentenversicherungsverträgen, aber auch Veräußerungsleibrenten. Bei diesen Renten ist weiterhin das bei Rentenbeginn vollendete Lebensjahr des Rentenberechtigten maßgebend.