Pendlerpauschale – FG Köln bejaht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

erstellt am 22.05.2007 von Harald Miltz

Die Verfassungsmäßigkeit der durch das StÄndG 2007 neu geregelten Pendlerpauschale wird zurzeit in den Medien heftig diskutiert und infrage gestellt. Das FG Köln hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung dagegen mit Senatsbeschluss von Ende März 2007 bejaht, die vom Kläger beantragte Vorlage an das BVerfG abgelehnt und das Verfahren bis zu einer Entscheidung durch das BVerfG ausgesetzt.



Durch das StÄndG 2007 wurde hinsichtlich der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Systemänderung vorgenommen. Die bisherige Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wonach Werbungskosten auch Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind, wurde aufgehoben. In § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG wurde nunmehr eine Regelung aufgenommen, wonach es sich bei Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten um keine Werbungskosten handelt.



Die in der öffentlichen Diskussion vielfach angenommene Verfassungswidrigkeit der Vorschrift wird in erster Linie auf eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG gestützt.



Quelle:  FG Niedersachen, Beschluss v. 27.2.2007; 8 K 549/06


            FG Saarland, Beschluss v. 22.3.2007; 2 K 2442/06.



Nach Ansicht der Kölner Richter ist die Neuregelung der Entfernungspauschale mit dem Grundgesetz vereinbar und qualifizieren diese als zulässigen Ausfluss des gesetzgeberischen Gestaltungsfreiraumes.



Quelle:  FG Köln, Beschluss v. 29.3.2007; 10 K 274/07



Fazit:


Es versteht sich von selbst, dass die Bescheide angesichts der unsicheren Rechtslage offen zu halten sind. Zu beachten ist jedoch auch, dass Anträge auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt werden (BMF-Schreiben v. 4.5.2007).



Es soll ferner nicht unerwähnt bleiben, dass es auch gute Gründe gibt, die für eine Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung sprechen. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.