Payback-Punkte im Blickpunkt der Finanzverwaltung

erstellt am 15.04.2007 von Harald Miltz

Bei Lohnsteuerprüfungen suchen die Prüfer immer häufiger nach nicht versteuerten Vorteilen von Arbeitnehmern. Wenn Arbeitnehmer betriebliche Tankkarten verwenden und dafür privat Payback-Punkte gutgeschrieben bekommen, drohen Steuernachzahlungen.

Die Payback-Punkte können vom Arbeitnehmer gegen Sach- und Barprämien eingelöst werden. Nutzt ein Arbeitnehmer die betriebliche Tankkarte teils für betriebliche, teils für private Zwecke, gilt lohnsteuerlich Folgendes: Der vom Arbeitgeber bezahlte Treibstoff ist für die Lohnversteuerung aufzuteilen. Das gilt entsprechend für die auf dem privaten Punktekonto gutgeschriebenen Payback-Punkte. Die Vorteile aus den dienstlich erworbenen Punkten führen nach Ansicht der Finanzverwaltung zu Arbeitslohn.



Fazit:



Der Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer nach Ansicht der Finanzverwaltung bereits bei Gutschrift der Payback-Punkte auf dem privaten Punktekonto zu und nicht erst bei Einlösung der Payback-Punkte. Kann nicht mehr ermittelt werden, ob die Punkte für dienstliches oder privates Tanken angefallen sind, ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil zu schätzen.