erstellt am 15.04.2007 von Harald Miltz
Bei Lohnsteuerprüfungen suchen die Prüfer immer häufiger nach nicht versteuerten Vorteilen von Arbeitnehmern. Wenn Arbeitnehmer betriebliche Tankkarten verwenden und dafür privat Payback-Punkte gutgeschrieben bekommen, drohen Steuernachzahlungen.Die Payback-Punkte können vom Arbeitnehmer gegen Sach- und Barprämien eingelöst werden. Nutzt ein Arbeitnehmer die betriebliche Tankkarte teils für betriebliche, teils für private Zwecke, gilt lohnsteuerlich Folgendes: Der vom Arbeitgeber bezahlte Treibstoff ist für die Lohnversteuerung aufzuteilen. Das gilt entsprechend für die auf dem privaten Punktekonto gutgeschriebenen Payback-Punkte. Die Vorteile aus den dienstlich erworbenen Punkten führen nach Ansicht der Finanzverwaltung zu Arbeitslohn.
Fazit:
Der Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer nach Ansicht der Finanzverwaltung bereits bei Gutschrift der Payback-Punkte auf dem privaten Punktekonto zu und nicht erst bei Einlösung der Payback-Punkte. Kann nicht mehr ermittelt werden, ob die Punkte für dienstliches oder privates Tanken angefallen sind, ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil zu schätzen.