Mindeststeuer verfassungswidrig?

erstellt am 02.11.2006 von Harald Miltz

Verfassungswiddrigkeit der Mindestbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage nach der Zulässigkeit einer Mindeststeuer zur Prüfung vorgelegt.



Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen Verluste, die das Einkommen und somit auch die Steuerlast mindern, nicht unbegrenzt mit Einnahmen verrechnet werden. Die Finanzrichter sind der Meinung, dass diese allgemeine Begrenzung der Verlustverrechnung gegen die Verfassung verstößt.




Ob die entsprechende Regelung tatsächlich gegen die Verfassung verstößt, muss nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.