Lohnsteuer -> Regelmäßige Arbeitsstätte

erstellt am 15.09.2011 von Harald Miltz

Mit Urteil vom 09.06.2011 hat der BFH zur Thematik der Definition von regelmäßigen Arbeitsstätten die nachfolgenden Grundsätze aufgestellt.
Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer zwar regelmäßig, aber lediglich zu Kontrollzwecken aufsucht, ohne dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist nicht die regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

Nutzt der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen für Fahrten zum Betriebssitz seines Arbeitgebers, der nicht die regelmäßige Arbeitsstätte ist, steht ihm dafür die Entfernungspauschale nicht zu. Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG kann er nur abziehen, soweit ihm dafür Aufwendungen entstehen.

Quelle: BFH v. 09.06.2011 VI R 58/09