Lohnsteuer -> Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010

erstellt am 07.03.2011 von Harald Miltz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist darauf hin, dass mehrere Millionen falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigungen automatisch korrigiert werden. Es sei daher nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.
Infolge eines Fehlers in Lohnbuchhaltungsprogrammen der Arbeitgeber, die mit dem Abrechnungssystem DATEV erfolgten, hat ein Teil der freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmer fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 erhalten.

Das Thema fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen war auch Gegenstand einer Erörterung im Finanzausschuss des Bundestages. Ein Vertreter der Bundesregierung teilte dort am Mittwoch, 23.2.2011 mit, dass die falsch ausgefüllten Lohnsteuerbescheinigungen bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch korrigiert werden. Die Korrektur werde durch eine Softwareumstellung bei den Finanzbehörden automatisch erfolgen. Ohne die Korrektur hätte der Fehler zu geringeren Steuererstattungen führen können.