Lohnsteuer -> Besteuerung von Beiträge für eine Direktversicherung

erstellt am 10.09.2010 von Harald Miltz


Beiträge zu Direktversicherungen können nur dann in die Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag (Rahmenvertrag) vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht.


Quelle:

BFH-Urteil vom 11. März 2010, VI R 9/08

Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf vom 18. Januar 2008, 18 K 4670/06 (EFG 2008, 856)