Künstlersozialabgabe wird zum 1.1.2007 auf 5,1 % abgesenkt

erstellt am 24.12.2006 von Harald Miltz

Mit der am 1.10.2006 in Kraft getretenen Künstlersozialabgaben-Verordnung 2007 hat die Bundesregierung mit Wirkung zum 1.1.2007 die Künstlersozialabgabe auf 5,1% abgesenkt.

Mit dem Senken der Abgabe setzt sich ein Trend fort, der sich nach dem sprunghaften Anstieg im Jahr 2005 (von ca. 4% im Jahr 2004 auf 5,8% im Jahr 2005) abzeichnete. Seit diesem Zeitpunkt sinkt sie kontinuierlich, was in erster Linie auf eine verbesserte Erfassung der abgabepflichtigen Honorare zurückzuführen ist.





Wer muss die Künstlersozialabgabe entrichten?


Die Künstlersozialabgabe wird von der Künstlersozialkasse als Umlage von den Unternehmen erhoben, die zur Zahlung dieser Abgabe verpflichtet sind (§ 24 KSVG). Es handelt sich dabei um Unternehmen, die als sog. -> Kunstvermarkter tätig sind. Dies sind insbesondere Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen, Theater, Orchester, Chöre, Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, Rundfunk, Fernsehen, Galerien, Kunsthandel, Varieté- und Zirkusunternehmen sowie Museen. Die Künstlersozialabgabe ist mithin von denjenigen zu zahlen, die sich durch unmittelbaren Kontakt zum Künstler/Publizisten Eigentums- und Nutzungsrechte an dessen Werk oder Leistung verschaffen und diese Werke oder Leistungen zum eigenen Nutzen in die Öffentlichkeit bringen.





Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?


Der Auftraggeber bzw. derjenige, der den Künstler bezahlt, muss die Künstlersozialabgabe abführen. Dabei dienen als Ausgangsbasis für die Berechnung der Abgabe die sämtliche Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die im Rahmen der dort aufgeführten Tätigkeiten im Laufe eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler oder Publizisten von den zur Abgabe Verpflichteten gezahlt werden.





Ermittlung des Abgabesatzes


Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe ist von der Bundesregierung so festzusetzen, dass das Aufkommen zusammen mit den Beitragsanteilen der Versicherten und dem Bundeszuschuss ausreicht, um den Bedarf der Künstlersozialkasse für ein Kalenderjahr zu decken. Aktuell erfolgt die Finanzierung der Künstlersozialversicherung zu ca. 50% durch die Beiträge der Versicherten, zu ca. 20% durch den Bundeszuschuss und zu ca. 30% durch die Künstlersozialabgabe.