Körperschaftsteuer | Sanierungsklausel § 8c Abs. 1a KStG

erstellt am 20.01.2013 von Harald Miltz

Gespannt haben wir seit zwei Jahren auf den Erfolg der Bundesregierung gewartet, dass sie mit ihrer Nichtigkeitsklage vor dem EuG gegen den Beschluss der Europäischen Kommission, die die Sanierungsklausel als unionsrechtswidrige Beihilfe qualifiziert hat, Erfolg hat.
Der EuG hat nun die Klage als unzulässig abgewiesen, denn die Bundesrepublik Deutschland hat die Klage genau einen Tag nach Ablauf der Klagefrist eingereicht (EuG v. 18.12.2012, T-205/11).

Dieses Fristversäumnis ist nicht nur ärgerlich sondern auch unverständlich, denn die Konsequenzen haben diejenigen zu tragen, die dieses nicht zu verantworten haben. Wir werden aufmerksam verfolgen, welche weitreichenden Folgen sich aus diesem Fristversäumnis ergeben werden.