Körperschaftsteuer | Gehalt für Senior keine Betriebsausgabe

erstellt am 14.09.2013 von Harald Miltz

Wird im Rahmen einer Unternehmensnachfolge unter Verwandten, der vorherige Inhaber als Geschäftsführer angestellt und bezieht dieser trotz eines hohen Alters noch ein üppiges Geschäftsführergehalt, so gelten diese Gehaltszahlungen nicht als Betriebsausgaben.
In dem von den Richtern zu entscheidenden Fall hatte der Vater auf seinen Sohn sämtliche Anteile am Familienbetrieb übertragen. Daraufhin stellte der Sohn den 66-jähirgen Vater als Geschäftsführer „auf Lebenszeit“ ein. Der Vertrag sah ein Monatsgehalt von 3.000 Euro vor. Darüber hinaus sollte die Ehefrau des Vaters nach dessen Tod eine lebenslängliche Witwenrente erhalten.

Die Richter qualifizierten dieses Konstrukt als familiäres Steuersparmodell und werteten die Gehaltszahlung und die Zusage der Witwenrente als verdeckte Gewinnausschüttung. Der Betriebsausgabenabzug wurde untersagt.

Ein gewissenhafter Geschäftsleiter ohne familiäre Bindung würde niemals einen lebenslänglichen Vertrag mit einem 66-Jährigen abschließen und auch keine so großzügige Witwenrente zusagen, urteilten die Richter.

Quelle: BFH, Urt. v. 18.03.2009, I R 63/08