Ist die sog. Zinsschranke verfassungsrechtlich bedenklich?

erstellt am 15.04.2007 von Harald Miltz

Die im Rahmen der Unternehmensteuerreform vorgesehene Regelung, nach der Unternehmen die Fremdkapitalzinsen nur noch beschränkt steuerlich geltend machen können – sog. Zinsschranke -, halten viele Experten für verfassungsrechtlich bedenklich.

Die sog. Zinsschranke verstößt gegen das verfassungsrechtlich geschützte Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und sie kollidiert mit dem Europarecht, da sie die Ertragserzielung im Ausland diskriminiert.



Fazit:



Sollte die Koalition in diesem Punkt nicht nachbessern, ist mit einer weiteren Klagewelle seitens der betroffenen Unternehmen zu berechnen.