erstellt am 15.04.2007 von Harald Miltz
Bundesverfassungsgericht soll entscheiden!Auch das Finanzgericht Saarbrücken will nun vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die seit dem 1. Januar 2007 gesetzlich festgelegte Neuregelung zur Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. Danach werden Fahrtkosten erst ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Steuer anerkannt, was bei vielen Pendlern bereits ab diesem Jahr zu erheblichen finanziellen Einbußen führt
Die Finanzrichter vertreten hierzu eine ziemlich klare Auffassung: Die vollzogenen Einschränkungen durch den Steuergesetzgeber sind verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Machtwort sprechen
Quelle: Az Beschluss v. 22.3.2007, 2 K 2442/06