Insolvenzrecht | Riesterverträge sind nicht pfändbar

erstellt am 12.08.2014 von Harald Miltz

Insolvenzrecht | Riesterverträge sind nicht pfändbar

Riesterverträge sind unpfändbar.

In dem konkreten Fall ging es um eine Insolvenzschuldnerin, die Geld auf einem Riestervertrag sparte. Das angesparte Altersvorsorgevermögen war zwar schon förderfähig, wurde jedoch tatsächlich noch nicht gefördert. Der Insolvenzverwalter wollte das Geld in die Insolvenzmasse ziehen. Er verlangte laut dem VZBV die Abrechnung über den Rückkaufswert und die Auszahlung des Betrages.

Das Landesgericht Aachen sah dies jedoch anders. Die geförderte Altersvorsorge sei nicht übertragbar und demnach nicht pfändbar. Dies gelte auch, wenn das Vermögen noch nicht gefördert wurde.

Quelle: Landgericht Aachen, Az 3 S 76/13