Informationsrechte der Kommanditisten einer GmbH & Co. KG

erstellt am 16.01.2006 von Harald Miltz

Der Kommanditist einer GmbH & Co. KG ist berechtigt, von der Gesellschaft die abschriftliche Mitteilung des vollständigen Jahresabschlusses zu verlangen.


Der Kommanditist ist berechtigt, von der Gesellschaft die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen (§ 166 Abs. 1 HGB). Der Jahresabschluss setzt sich bei der Personengesellschaft  (GmbH & Co. KG) aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen (§ 242 Abs. 3 HGB).



Das Landgericht Wuppertal  hat nochmals die ganz herrschende Meinung bestätigt, dass sich dieses Informationsrecht nicht nur auf die Handelsbilanz, sondern auch auf die Steuerbilanz, d. h. die Handelsbilanz mit den steuerlich notwendigen Änderungen, bezieht.

Quelle: LG Wuppertal, Urt. v. 16.12.2004, 12 O 45/04, GmbHR 2005, S. 939