Grundsteuer -> Verfassungsrechtliche Bedenken

erstellt am 07.11.2005 von Harald Miltz

Verschiedene Gerichte haben bereits in Bezug auf die Erhebung von Grundsteuer ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Steuerart zum Ausdruck gebracht.
Neben einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist auch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Weiterhin sind eine nicht unerhebliche Zahl von Einspruchsverfahren gegen Grundsteuermessbescheide oder Grundsteuerbescheide bereits zum jetzigen Zeitpunkt anhängig.

Unterstrichen wird die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auch durch die zurzeit geführte Reformdebatte über die künftige Ausrichtung der Grundsteuer. Der Gesetzgeber ahnt wohl, was hier seitens der Gerichtsbarkeit auf ihn zukommen könnte.



Ihre Rechtsschutzmöglichkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer wahren Sie, indem Sie gegen die Festsetzung der Grundsteuer rechtlich vorgehen.



Wir sind Ihnen bei den notwendigen Einsprüchen bzw. Anträgen gerne behilflich.




Quelle:



VG Düsseldorf, Az 25 K 2643/05

BVerwG , Az 10 B 45/05


BVerfG,  1 BvR 1644/05