Grundsteuer -> anhängige Verfassungsbeschwerde

erstellt am 27.04.2006 von Harald Miltz

Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf selbstgenutzes Wohneigentum bleiben bestehen.
Die gegen das gesamte Verfahren der Grundsteuer gerichtete Verfassungsbeschwerde (1 BvR 311/06) wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. März 2006 nicht zur Entscheidung angenommen. Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrages werden daher voraussichtlich abschlägig beschieden, sofern sie sich ausschließlich auf dieses Verfahren beziehen.

Weiter anhängig ist dagegen die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1644/05), die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet.