GmbH-Recht - Löschung einer GmbH

erstellt am 04.06.2005 von Harald Miltz

Die Löschung einer GmbH aus dem Handelregister kann auch innerhalb des Sperrjahres erfolgen.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann die Beendigung einer GmbH ohne die Einhaltung des Sperrjahres (§ 73 GmbHG) in das Handelsregister eingetragen werden, wenn eine Verteilung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter nicht in Betracht kommt.



Nach Auffassung des Gerichts genügt zum Nachweis der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft im Allgemeinen die mit der Anmeldung des Erlöschens der Firma verbundene Versicherung des Liquidators, nötigenfalls in Verbindung mit einer näheren Darlegung der tatsächlichen Verhältnisse.




Quelle:  OLG Köln, Beschl. v. 5.11.2004, 2 Wx 33/04, DStR 2005, S. 207)