Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger

erstellt am 22.12.2006 von Harald Miltz

Selbständige können künftig aufatmen. Am 14.12.2006 hat der Bundestag das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger abschließend beraten.

Zurzeit besteht für Einkünfte Selbständiger, selbst wenn sie ausschließlich zur Alterssicherung eingesetzt werden, kein Pfändungsschutz. Im Fall der Zwangsvollstreckung bedeutet das, dass Gläubiger unbeschränkten Zugriff auf die gesamte Altersvorsorge Selbständiger haben.



Mit dem Gesetz sollen insbesondere die traditionellen Formen der Altersvorsorge Selbständiger, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, geschützt werden. Es soll sichergestellt werden, dass auch bei Selbständigen künftig ein Kapitalstock in etwa der Höhe der Pfändungsfreigrenzen abgesichert wird.



Neben der Sicherung eines Existenzminimums Selbständiger versucht der Gesetzgeber auf diese Weise die Belastung des Staatshaushaltes mit Sozialleistungen zu verringern.