Gesellschaftsrecht | Alternative Rechtsform für die Freien Berufe (PartG mbB)

erstellt am 18.05.2012 von Dr. Lars Breuer

Gesellschaftsrecht | Alternative Rechtsform für die Freien Berufe (PartG mbB)

Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater wurde bereits im Februar 2012 an die betroffenen Kreise versandt. Nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf jetzt zugestimmt hat, geht er nunmehr ins Gesetzgebungsverfahren. Mit einem In-Kraft-Treten kann Anfang 2013 gerechnet werden.
Der Entwurf sieht neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor. Damit wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen, der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Als Beispiel einer zulässigen Abkürzung wird der Namenszusatz "mbB" ausdrücklich gesetzlich vorgesehen.

Quelle: Den Regierungsentwurf zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung finden Sie auf der Homepage des BMJ.