Forderungsausfall - Umsatzsteuerberichtigung

erstellt am 20.11.2004 von Harald Miltz

Umsatzsteuerberichtigung bei Uneinbringlichkeit des Entgelts


Im Regelfall der sog. Sollversteuerung muss der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits nach Ausführung der Leistung und nicht erst nach der Bezahlung durch den Leistungsempfänger an das Finanzamt abführen. Wird das Entgelt für eine Leistung uneinbringlich, muss der leistende Unternehmer bei der Sollversteuerung den geschuldeten Umsatzsteuerbetrag berichtigen. Er erhält dann diesen Betrag vom Finanzamt zurück.



Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 22.4.2004, V R 72/03, DStR 2004, S. 1214, BFH/NV 2004, S. 1201) ist das Entgelt nicht nur bei Zahlungsunfähigkeit des Leistungsempfängers, sondern auch dann uneinbringlich, wenn dieser substantiiert das Bestehen und/oder Höhe des vereinbarten Entgelts bestreitet. Es muss bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen sein, dass der leistende Unternehmer das Entgelt (ganz oder teilweise) auf absehbare Zeit nicht erhält.




Hinweis: Der Leistungsempfänger muss dann folgerichtig auch den Betrag ausbuchen und die in Anspruch genommenen Vorsteuerbeträge berichtigen.