ERP-Förderkredite

erstellt am 24.09.2004 von Harald Miltz

Öffentliche Finanzierungsmittel, Zinsen für ERP-Förderkredite sinken
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite mit Wirkung zum 22. September 2004 um 0,25 %-Punkte bzw. 0,50 %-Punkte gesenkt. Durch die Zinssenkung soll die Investitionsneigung des Mittelstandes gefördert werden und es Existenzgründer und kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, ihre Vorhaben noch zinsgünstiger in die Tat umsetzen.

Der ERP-Regelzinssatz wird um 0,25 %-Punkte gesenkt und beträgt damit zukünftig in den neuen Ländern und Berlin 4,00 %, und im übrigen Bundesgebiet 4,25 % nominal bei 100%-iger Auszahlung. Daneben werden insbesondere auch die Förderkonditionen für eigenkapitalähnliche Nachrangdarlehen verbessert, die Gründern und jungen Wachstumsunternehmen im Alter von bis zu fünf Jahren die Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis erleichtern sollen.

In dem für Existenzgründer besonders wichtigen Programm ERP-Kapital für Gründung wird der Zinssatz vom 5. bis 10. Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte auf den Zinssatz von 5,50 % bzw.5,75 % ermäßigt. Die Zinsstaffel für die stark subventionierten ersten vier Jahre bleibt mit 0 % im 1. Jahr, und 3 %, 4 % und 5 % p. a. in den folgenden 3 Jahren unverändert.

Im Finanzierungsbaustein für Unternehmen bis zu 5 Jahren, dem Programm ERP-Kapital für Wachstum, werden die hier angewendeten risiko­differenzierten Zinssätze der fünf Bonitätsklassen um 0,50 %-Punkte gesenkt. Die Risikoprämien selbst bleiben unverändert. Für ein Unternehmen mit mittlerer Bonität liegt der Zinssatz eines solchen Nachrangdarlehens damit in den neuen Ländern und Berlin bei 5,25 % und im übrigen Bundesgebiet bei 5,50 % nominal.