Elektronisches Handelsregister ab 1.1.2007 beschlossen

erstellt am 05.10.2006 von Harald Miltz

Der Bundestag hat die flächendeckende Einführung der elektronischen Führung von Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern (EHUG) beschlossen.

Mit dem EHUG soll das auf Papier basierende Registerwesen endgültig durch ein zeitgemäßes elektronisches System ersetzt werden.




Mit dem verabschiedeten Gesetz können künftig Notare und Unternehmen sämtliche Registeranmeldungen elektronisch übermitteln. Registereintragungen und alle wesentlichen Wirtschaftsinformationen sind dann über ein zentrales Internetportal jederzeit abrufbar.