erstellt am 19.01.2006 von Harald Miltz
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Vermieter beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erzielen, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben.Ein Hausbesitzer hatte eine denkmalgeschützte Mühle zu Wohnzwecken umgebaut und u. a. durch die erhöhten Abschreibungen jahrelang Verluste erzielt. Nachdem er zur Tilgung der Darlehen Lebensversicherungen abgeschlossen hatte und nur noch Zinsen bezahlte, erkannte das Finanzamt die Verluste mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht mehr an.