Einkommensteuer | Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung

erstellt am 08.02.2012 von Harald Miltz

Dient ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, dazu, ein bereits früher zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts aufgenommenes Darlehen umzuschulden, ist das i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2a EStG 2002 schädlich, wenn die Valuta des Umschuldungsdarlehens höher ist als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens und der übersteigende Betrag zur Einzahlung auf einen Bausparvertrag verwendet wird, der eine Verzinsung des Bausparguthabens vorsieht.
Quelle: BFH-Urteil v. 12.10.2011, Az VIII R 30/09