Einkommensteuer | Keine Zusammenveranlagung bei eingetragener Lebenspartnerschaft

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Der Bundesfinanzhof (BFH) lehnt die Zusammenveranlagung für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach wie vor ab. Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht, bei dem zwei Musterprozesse anhängig sind.
Quelle: BFH, Beschluss vom 23.04.2012, Az. III B 11; BVerfG-Musterprozesse, Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 288/07