Einkommensteuer | Gewerbesteuerrückstellung in der Bilanz zwingend

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Obwohl die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar ist, müssen bilanzierende Unternehmer in der Bilanz eine Gewerbesteuerrückstellung ausweisen. Der Aufwand wird durch eine außerbilanzmäßige Zurechnung wieder korrigiert.
Quelle: Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012