Einkommensteuer | Freiberufliche Tätigkeit selbständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte

erstellt am 27.04.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Freiberufliche Tätigkeit selbständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte

Selbständige Ärzte üben ihren Beruf auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist, dass sie die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, für den Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung problematischer Fälle vorbehalten. Die Leistungen müssen von ihnen geprägt sein.

Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

Quelle:

BFH, Urt. v. 22.01.2004, IV R 51/01, BStBl 2004 II, S. 509, DStR 2004, S. 903.
BFH, Urt. v. 16.07.2014, VIII R 41/12, DStR 2015, S. 30.