Einkommensteuer | Doppelter Haushalt auch in Wohngemeinschaft möglich

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Wie ein Steuerpflichtiger sein Leben am Beschäftigungsort gestaltet, ist einkommensteuerrechtlich unerheblich. Eine doppelte Haushaltsführung ist deshalb auch dann beruflich veranlasst, wenn sich der Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft befindet.
Quelle: BFH, Urteil vom 28.03.2012, Az. VI R 25/11