Einkommensteuer | Beschränkung der Kinderbetreuungskosten ist verfassungskonform

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Dass Kinderbetreuungskosten nur in Höhe von zwei Dritteln und höchstens mit 4.000 Euro je Kind und Jahr abziehbar sind, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Quelle: BFH, Urteil vom 09.02.2012, Az. III R 67/09