Stewardessen, die sich nach den Vorschriften des Arbeitgebers kleiden müssen, können keine Kosten für Arbeitskleidung absetzen, wenn sie bei der Auswahl der Kleidung zwischen mehreren Farbtönen und Qualitäten wählen durften und die Kleidung auch alltagstauglich ist. Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2011, Az. 10 K 10202/09